Revision Nutzungsplanung
Die Gesamtrevision Nutzungsplanung wurde anlässlich der ausserordentlichen Gemeindeversammlung vom 13. Februar 2026 mit grossem Mehr angenommen. Der Beschluss ist rechtskräftig.
Derzeit liegt der Beschluss im kantonalen Amtsblatt auf. Die Beschwerdefrist endet am 27. April 2026. Parallel dazu werden die Planungsunterlagen zur kantonalen Genehmigung eingereicht.
Die Inkraftsetzung der neuen Nutzungsplanung wird frühestens in der zweiten Jahreshälfte 2026 erwartet. Dies unter der Voraussetzung, dass keine Beschwerden gegen den Beschluss geführt werden.