Wegzug
Wir bitten Sie Ihren Wegzug innert 14 Tagen persönlich am Schalter oder online unter eUmzug zu melden.
Wegzug ins Ausland
Wir bitten Personen, welche ins Ausland ziehen frühzeitig mit den Einwohnerdiensten Kontakt aufzunehmen.
Schweizer Bürger und Bürgerinnen müssen sich innerhalb von 90 Tagen nach der Abmeldung ins Ausland sich bei der zuständigen Schweizer Vertretung als Auslandschweizer anmelden. Weitere Informationen finden Sie hier: Eidg. Departement für auswärtige Angelegenheiten