Krebspest - Erweiterung Sperrgebiet
Kürzlich wurde auf dem ganzen Flusslauf der Wyna im Kanton Aargau ein Krebspest - Monitoring mittels eDNA Untersuchungen durchgeführt. Beim obersten Messpunkt (oberhalb von Menziken, kurz vor der Kantonsgrenze) wurde die Krebspest nachgewiesen.
Der Kanton hat als Folge davon das Sperrgebiet neu auf den gesamten Flusslauf der Wyna von der Kantonsgrenze abwärts bis zur Mündung in die Suhre erweitert. Im Sperrgebiet gelten weiterhin folgende Regeln:
- Betreten Sie das Gewässer nicht.
- Lassen Sie Hunde nicht ins Wasser.
- Bringen Sie keine Krebse (weder lebend noch tot) aus der Wyna an andere Orte. Setzen Sie keine Krebse aus.
- Melden Sie Krebs-Funde bitte umgehend mit Foto an jagd_fischerei@ag.ch oder Tel. 062 835 28 50.
- Verwenden Sie beim Fischen keine Stiefel mit Filzsohlen. Material, das in Kontakt mit Bachwasser war, muss vor dem nächsten Einsatz in einem Gewässer korrekt desinfiziert oder ausreichend lange trocken gelagert werden.
- Vermeiden Sie es, Wasser oder Bodenmaterial aus der Wyna in andere Gewässer einzutragen oder flussaufwärts zu verschleppen.