Demission Gemeinderat Alexander Allmann - Ersatzwahl für den Rest der Amtsperiode 2026/2029 – 1. Wahlgang vom 27. September 2026
Gemeinderat Alexander Allmann hat aus beruflichen Gründen seinen Rücktritt aus dem Gemeinderat Teufenthal per 30. September 2026 mitgeteilt. Die Gemeindeabteilung des Departements Volkswirtschaft und Inneres hat dem Gesuch gestützt auf § 35 Abs. 2 Gemeindegesetz stattgegeben. Die Urnenersatzwahl für den Rest der Amtsperiode 2026/2029 wurde festgelegt auf den 27. September 2026.
Wahlvorschläge sind gemäss § 29a des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) von 10 Stimmberechtigten der Gemeinde Teufenthal zu unterzeichnen und bei der Kanzlei bis spätestens am 44. Tag vor dem Wahltag, das heisst bis am Freitag, 14. August 2026, 12.00 Uhr, einzureichen. Das Anmeldeformular kann bei der Kanzlei Teufenthal bezogen oder auf der Webseite www.teufenthal.ch heruntergeladen werden.
Die angemeldeten Kandidatinnen und Kandidaten werden mit der Zustellung des Stimmmaterials schriftlich bekanntgegeben. Für die Ersatzwahl in den Gemeinderat ist im ersten Wahlgang eine stille Wahl ausgeschlossen (§ 30 b GPR) und eine Urnenwahl findet in jedem Fall statt.
Im Übrigen wird auf den Grundsatz verwiesen, dass im ersten Wahlgang jede in der Gemeinde wahlfähige Person als Kandidat oder Kandidatin gültige Stimmen erhalten kann (§ 30 Abs. 1 GPR).