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Zivilstandsdokumente

Wie erhalten Sie Ihr Zivilstandsdokument?

Recht auf Auskunft

Jede Person hat das Recht, die Daten einzusehen, die ihren eigenen Personenstand betreffen.

Bei gesetzlicher oder vertraglicher Vertretung werden die entsprechenden Angaben gegen Vorlage einer schriftlichen Vollmacht im Rahmen der Vertretungsbefugnisse herausgegeben.

Auskunft an Private

Privatpersonen erhalten Personendaten nur dann, wenn ein unmittelbares und schutzwürdiges Interesse besteht und die Beschaffung der Informationen direkt bei der betroffenen Person nicht möglich oder nicht zumutbar ist.

Wichtig: Zivilstandsdokumente können grundsätzlich nicht für Dritte bestellt werden.

 

Bestellung von Zivilstandsdokumenten

Zivilstandsdokumente können direkt beim zuständigen Zivilstandsamt oder online bestellt werden.