Strassenaufbruch
Braucht jeder Strassenaufbruch eine Bewilligung?
Strassenaufbrüche sind bewilligungspflichtig. Bitte reichen Sie das vollständig ausgefüllte Gesuch um Bewilligung zur Benützung öffentlichen Grundes bei der Kanzlei Teufenthal,
kanzlei@teufenthal.ch ein.