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Strassenaufbruch

Braucht jeder Strassenaufbruch eine Bewilligung?

Strassenaufbrüche sind bewilligungspflichtig. Bitte reichen Sie das vollständig ausgefüllte Gesuch um Bewilligung zur Benützung öffentlichen Grundes bei der Kanzlei Teufenthal,
kanzlei@teufenthal.ch ein.