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Geburt

Ihr Baby ist da und wie wird aus einem besonderen Moment ein offizieller Lebensanfang? 

Spitalgeburten werden von der Spitalverwaltung direkt an das zuständige Zivilstandsamt gemeldet.

Hausgeburten müssen innert 3 Tagen persönlich beim Zivilstandsamt angezeigt werden.

Die Anmeldung kann durch den Arzt/die Ärztin, die Hebamme oder durch den zugezogenen Entbindungspfleger, die Hilfsperson des Arztes/der Ärztin oder jede andere bei der Geburt anwesende Person und die Mutter erfolgen.

Sind die Eltern nicht miteinander verheiratet, so kann die Anmeldung durch den Vater nur dann erfolgen, wenn er das Kind vor der Geburt anerkannt hat oder es gleichzeitig mit der Anmeldung beim zuständigen Regionalen Zivilstandsamt anerkennt.

Bei der Anzeige einer Hausgeburt ist die von der Hebamme vollständig ausgefüllte Geburtsanzeige mitzubringen: Info