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Fundbüro

Haben Sie etwas verloren?

Melden Sie den verlorenen Gegenstand bei der Regionalpolizei AargauSüd, Reinach

Haben Sie etwas gefunden?

Ist der Verlierer unbekannt und der Wert des gefundenen Gegenstand übersteigt CHF 10.00, geben Sie den Gegenstand bei der Regionalpolizei AargauSüd, Reinach ab. Kann der Gegenstand erfolgreich vermittelt werden und es handelt sich nicht um Diebesgut, hat der Finder bzw. die Finderin Anrecht auf Ersatz aller Auslagen und einen angemessenen Finderlohn.

Wenn Sie den Gegenstand in einem bewohnten Haus, öffentlichen Gebäude, Verkehrsmittel etc. gefunden haben, geben Sie diesen dem Grundeigentümer, Mieter, Aufsichtsdienst o.ä. ab. Es besteht in diesem Fall kein Recht auf Finderlohn.