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Familienergänzende Kinderbetreuung

Wer ist berechtigt, Unterstützung für die Kinderbetreuung zu erhalten?

Die Gemeinde leistet unter bestimmten Voraussetzungen Beiträge an die familienergänzende Kinderbetreuung. Die Beiträge können nicht rückwirkend gesprochen werden.

Erziehungsberechtigte mit Wohnsitz in der Gemeinde können Anspruch auf finanzielle Unterstützung anmelden, wenn auch die betreuten Kinder in Teufenthal Wohnsitz haben.

Das vollständig ausgefüllte Gesuch ist mit den entsprechenden Unterlagen bei der Kanzlei Teufenthal einzureichen.