Navigieren in Teufenthal

Einbürgerung

Erleichterte Einbürgerung

Die erleichterte Einbürgerung des ausländischen Ehepartners einer Schweizerin oder eines Schweizers nach Art. 27 BüG setzt folgende Punkte voraus:

  • insgesamt 5 Jahre in der Schweiz gewohnt hat
  • seit einem Jahr hier wohnt
  • seit drei Jahren in ehelicher Gemeinschaft mit dem Schweizer Bürger lebt
  • in die schweizerischen Verhältnisse eingegliedert ist und die schweizerische Rechtsordnung beachtet.

Weitere Informationen finden Sie hier und die Gesuchsformulare können bei den Einwohnerdiensten bezogen werden.

Ordentliche Einbürgerung

Folgende Wohnsitz-Voraussetzungen gelten im Kanton Aargau für die ordentliche Einbürgerung von Ausländerinnen und Ausländern:

  • 10 Jahre in der Schweiz (die Zeit zwischen dem 10. und 20. Lebensjahr zählt doppelt)
  • 5 Jahre im Kanton Aargau
  • 3 Jahre bis zur Gesuchstellung ununterbrochen in der Einbürgerungsgemeinde

Die Gesuchsformulare können bei der Einwohnerdiensten bezogen werden.

Die Einwohnerdienste steht für weitere Fragen gerne zur Verfügung.