Bürgerrecht
Möchten Sie das Bürgerrecht von Teufenthal erwerben oder abgeben?
Erwerb des Teufenthaler Bürgerrechts
Schweizerinnen und Schweizer, die nicht schwerwiegend mit dem Strafgesetz in Konflikt geraten und ihren finanziellen Verpflichtungen nachgekommen sind, können die Aufnahme ins Kantons- und Gemeindebürgerrecht Teufenthal beantragen.
Voraussetzung: mindestens drei Jahre Wohnsitz in Teufenthal, davon ein Jahr unmittelbar vor Gesuchstellung.
Hinweis: Durch die Einbürgerung in Teufenthal kann Ihr bisheriges Bürgerrecht verloren gehen. Informieren Sie sich vorher bei der kantonalen Aufsichtsbehörde, falls Sie Ihr altes Bürgerrecht behalten möchten.
Entlassung aus dem Teufenthaler Bürgerrecht
Wer bereits aargauisches Bürgerrecht besitzt, kann auf Antrag aus dem Teufenthaler Bürgerrecht entlassen werden, wenn ein anderes Kantons- oder Gemeindebürgerrecht vorliegt.