Alimentenbevorschussung und -inkasso
Bekommen Sie Unterhalt nicht rechtzeitig?
Wenn der unterhaltspflichtige Elternteil Frauen- oder Kinderalimente sowie Kinderzulagen nicht, verspätet oder nur teilweise bezahlt, helfen Ihnen die Sozialen Dienste.
Voraussetzungen
- Rechtsgültiges Trennungs- oder Scheidungsurteil
- Oder ein von der Vormundschaftsbehörde oder vom Gericht genehmigter Unterhaltsvertrag
Bevorschussung von Kinderalimente
- Abhängig von Einkommen und Vermögen des Berechtigten
- Bis zur Mündigkeit des Kindes
- Maximal bis zur Höhe der einfachen Waisenrente
- Die Abteilung Finanzen übernimmt das Inkasso
Gesuch
- Das Formular für die Bevorschussung können Sie per Mail beantragen.