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Alimentenbevorschussung und -inkasso

Bekommen Sie Unterhalt nicht rechtzeitig?

Wenn der unterhaltspflichtige Elternteil Frauen- oder Kinderalimente sowie Kinderzulagen nicht, verspätet oder nur teilweise bezahlt, helfen Ihnen die Sozialen Dienste.

Voraussetzungen

  • Rechtsgültiges Trennungs- oder Scheidungsurteil
  • Oder ein von der Vormundschaftsbehörde oder vom Gericht genehmigter Unterhaltsvertrag

Bevorschussung von Kinderalimente

  • Abhängig von Einkommen und Vermögen des Berechtigten
  • Bis zur Mündigkeit des Kindes
  • Maximal bis zur Höhe der einfachen Waisenrente
  • Die Abteilung Finanzen übernimmt das Inkasso

Gesuch

  • Das Formular für die Bevorschussung können Sie per Mail beantragen.