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Adressänderung Minderjährige

Ein Zu- oder Wegzug sowie ein Wohnungswechsel innerhalb von Teufenthal für minderjährige Kinder darf nur mit Zustimmung der sorgeberechtigten Elternteile (gesetzliche Vertretung) erfolgen.

Gemeinsame elterliche Sorge

Bei getrennt lebenden Eltern, die sich die elterliche Sorge teilen, ist eine entsprechende Erklärung einzureichen.

Alleinige elterliche Sorge

Verfügt ein Elternteil über die alleinige elterliche Sorge, ist den Einwohnerdiensten eine entsprechende Bestätigung vorzulegen.

Ohne elterliche Sorge

Möchte ein Elternteil ohne elterliche Sorge eine Adressänderung für ein Kind melden, ist den Einwohnerdiensten eine Vollmacht einzureichen. Auf Verlangen sind zudem die KESB- oder Gerichtsbeschlüsse zur elterlichen Sorge vorzulegen.

Adressänderung melden

Wird eine Adressänderung über eUmzug gemeldet, können die notwendigen Unterlagen den Einwohnerdiensten per E-Mail eingereicht werden.