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Gemeinschaftsantenne

Gemeinschaftsantenne

Durch den Anschluss an die Gemeinschaftsantenne empfangen Sie das Kabel-TV-Signal der Quickline. Der Anschluss wird über eine jährliche Gebühr, mit der Jahresrechnung der Werke (Strom, Wasser, Abwasser, Grundgebühr Kehricht) in Rechnung gestellt.

Tarif (gemäss Antennenreglement)
Kabelfernsehgebühr                           CHF          25.00 pro Monat zzgl. MwSt


Sie benötigen keinen Kabel-TV-Anschluss?

Wenn Sie den Kabel-TV-Anschluss nicht benötigen, muss der Anschluss plombiert werden. Füllen Sie dazu das Formular Mutation Kabel-TV-Anschluss aus und senden es an kanzlei@teufenthal.ch. Für die Plombierung wird eine einmalige Gebühr von CHF 120.00 erhoben.

Wenn Sie den Kabel-TV-Anschluss nicht plombieren lassen, wird die Kabelfernseh-/Urheberrechtsgebühr in Rechnung gestellt.

Falls Sie den Kabel-TV-Anschluss nutzen möchten, der Anschluss aber plombiert ist (z.B. vom Vormieter), dann füllen Sie für die Entplombierung das
Formular Mutation Kabel-TV-Anschluss aus und senden es an kanzlei@teufenthal.ch. Für die Entplombierung wird eine einmalige Gebühr von CHF 120.00 erhoben.

Haben Sie Fragen? Dann wenden Sie sich an die Gemeindekanzlei Teufenthal.
 

Störungsdienst:
WD Comtec AG, C.F. Bally-Strasse 36, 5012 Schönenwerd

Tel.

062 849 43 34

Signallieferant:
Technische Betriebe Suhr (TBS), 5034 Suhr
Webseite

Tel.

062 855 57 57


Internetanschluss über TV-Kabel

Möchten Sie zusätzlich Internet und Telefon der Quickline beziehen, nehmen Sie mit der TBS Strom AG Kontakt auf.

ziknet, Technische Betriebe Suhr, Mühleweg 1, 5034 Suhr
info@ziksuhr.ch
Webseite

Tel.

062 855 57 21

Antennenreglement