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Beschlüsse der Einwohner- und Ortsbürgergemeindeversammlung vom 23. November 2018

Gestützt auf § 26 Abs. 2 des Gemeindegesetzes und § 15 des Gesetzes über die Ortsbürgergemeinden werden die Beschlüsse der Einwohner- und Ortsbürgergemeindeversammlung vom 23. November 2018 wie folgt veröffentlicht:

Einwohnergemeinde

  1. Genehmigung des Protokolls der Einwohnergemeindeversammlung vom 8. Juni 2018
  2. Genehmigung Kreditabrechnungen auf der Grundlage der folgenden Kreditbeschlüsse:
    2.1 Teilsanierung altes Gemeindehaus, CHF 200'000.00
    2.2 Verstärkermodernisierung, CHF 260'000.00
  3. Verpflichtungskredit von brutto CHF 431'000.00 für die Sanierung des Gemeindehauses
    Das Traktandum wurde mit 30 zu 27 Stimmen an den Gemeinderat zur Überarbeitung zurückgewiesen.
  4. Genehmigung des Verpflichtungskredits von brutto CHF 250'000.00 für die Umgebungs- und Kreiselgestaltung, Bushaltestelle mit Veloabstellplatz beim Kreisel Herberge
  5. Genehmigung des Verpflichtungskredits von brutto CHF 248'300.00 für den Ersatz der Heizung und der Warmwasseraufbereitung in der Schulanlage
  6. Genehmigung des Budgets 2019 mit einem unveränderten Steuerfuss von 122 %
  7. Genehmigung des revidierten Bestattungs- und Friedhofreglement
  8. Zusicherung des Gemeindebürgerrechts an folgende Personen:
    8.1 Barbic Novica, geb. 1971, und Barbic Zorica, geb. 1975, kroatische Staatsangehörige
    8.2 Djemaili Farije, geb. 1971, mazedonische Staatsangehörige
    8.3 Djemaili Valbona, geb. 1995, mazedonische Staatsangehörige

Ortsbürgergemeinde

  1. Genehmigung des Protokolls der Ortsbürgergemeindeversammlung vom 8. Juni 2018
  2. Genehmigung des Budgets 2019

Alle Beschlüsse der Einwohner- und Ortsbürgergemeindeversammlung unterliegen dem fakultativen Referendum mit Ausnahme der Einbürgerungen (Traktandum 8 EWG). Dieses kann von einem Fünftel der Stimmberechtigten innert 30 Tagen seit der Veröffentlichung schriftlich verlangt werden (§ 31 Gemeindegesetz; Ziff. 4 Gemeindeordnung).

Unterschriftenlisten (Referendumsbegehren) können bei der Gemeindekanzlei bezogen werden. Vor Beginn der Unterschriftensammlung kann die Liste der Gemeindekanzlei zur Vorprüfung des Wortlautes des Begehrens eingereicht werden.

Ablauf der Referendumsfrist: 3. Januar 2019