Beschlüsse der Einwohner- und Ortsbürgergemeindeversammlung vom 23. November 2018
Gestützt auf § 26 Abs. 2 des Gemeindegesetzes und § 15 des Gesetzes über die Ortsbürgergemeinden werden die Beschlüsse der Einwohner- und Ortsbürgergemeindeversammlung vom 23. November 2018 wie folgt veröffentlicht:
Einwohnergemeinde
- Genehmigung des Protokolls der Einwohnergemeindeversammlung vom 8. Juni 2018
- Genehmigung Kreditabrechnungen auf der Grundlage der folgenden Kreditbeschlüsse:
2.1 Teilsanierung altes Gemeindehaus, CHF 200'000.00
2.2 Verstärkermodernisierung, CHF 260'000.00 - Verpflichtungskredit von brutto CHF 431'000.00 für die Sanierung des Gemeindehauses
Das Traktandum wurde mit 30 zu 27 Stimmen an den Gemeinderat zur Überarbeitung zurückgewiesen. - Genehmigung des Verpflichtungskredits von brutto CHF 250'000.00 für die Umgebungs- und Kreiselgestaltung, Bushaltestelle mit Veloabstellplatz beim Kreisel Herberge
- Genehmigung des Verpflichtungskredits von brutto CHF 248'300.00 für den Ersatz der Heizung und der Warmwasseraufbereitung in der Schulanlage
- Genehmigung des Budgets 2019 mit einem unveränderten Steuerfuss von 122 %
- Genehmigung des revidierten Bestattungs- und Friedhofreglement
- Zusicherung des Gemeindebürgerrechts an folgende Personen:
8.1 Barbic Novica, geb. 1971, und Barbic Zorica, geb. 1975, kroatische Staatsangehörige
8.2 Djemaili Farije, geb. 1971, mazedonische Staatsangehörige
8.3 Djemaili Valbona, geb. 1995, mazedonische Staatsangehörige
Ortsbürgergemeinde
- Genehmigung des Protokolls der Ortsbürgergemeindeversammlung vom 8. Juni 2018
- Genehmigung des Budgets 2019
Alle Beschlüsse der Einwohner- und Ortsbürgergemeindeversammlung unterliegen dem fakultativen Referendum mit Ausnahme der Einbürgerungen (Traktandum 8 EWG). Dieses kann von einem Fünftel der Stimmberechtigten innert 30 Tagen seit der Veröffentlichung schriftlich verlangt werden (§ 31 Gemeindegesetz; Ziff. 4 Gemeindeordnung).
Unterschriftenlisten (Referendumsbegehren) können bei der Gemeindekanzlei bezogen werden. Vor Beginn der Unterschriftensammlung kann die Liste der Gemeindekanzlei zur Vorprüfung des Wortlautes des Begehrens eingereicht werden.
Ablauf der Referendumsfrist: 3. Januar 2019