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Familienergänzende Kinderbetreuung

Die Gemeinde leistet unter bestimmten Voraussetzungen Beiträge an die familienergänzende Kinderbetreuung. Die Beiträge können nicht rückwirkend gesprochen werden.

Erziehungsberechtigte mit Wohnsitz in der Gemeinde können Anspruch auf finanzielle Unterstützung anmelden, wenn auch die betreuten Kinder in Teufenthal Wohnsitz haben.

Das vollständig ausgefüllte Gesuch ist mit den entsprechenden Unterlagen bei der Gemeindekanzlei Teufenthal einzureichen.

Gesuch

Reglement über die familienergänzende Kinderbetreuung