Ersatzwahl für einen Stimmenzähler und ein Stimmenzähler-Ersatzmitglied für den Rest der Amtsperiode 2026/2029 - 1. Wahlgang vom 29. November 2026
Markus Sennrich, Stimmenzähler, und Rafael Boss, Stimmenzähler-Ersatzmitglied, treten aus ihren Ämtern zurück.
Die Ersatzwahlen für ein:en Stimmenzähler:in und ein Stimmenzähler-Ersatzmitglied für die Amtsperiode 2026/2029 wurden auf 29. November 2026 festgelegt.
Wahlvorschläge sind gemäss § 29a des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) von 10 Stimmberechtigten der Gemeinde Teufenthal zu unterzeichnen und bei der Kanzlei bis spätestens am 44. Tag vor dem Wahltag, das heisst bis am Freitag, 16. Oktober 2026, 12.00 Uhr, einzureichen. Die Anmeldeformulare können bei der Kanzlei Teufenthal bezogen oder unten heruntergeladen werden.
Anmeldeformular Stimmenzähler:in, 1. Wahlgang
Anmeldeformular Stimmenzähler-Ersatzmitglied, 1. Wahlgang
Es wird auf den Grundsatz verwiesen, dass im ersten Wahlgang jede in der Gemeinde wahlfähige Person als Kandidat gültige Stimmen erhalten kann (§ 30 Abs. 1 GPR). Werden nicht mehr wählbare Kandidatinnen oder Kandidaten vorgeschlagen als zu wählen sind, wird mit der Publikation des Namens eine Nachmeldefrist von 5 Tagen angesetzt, innert der neue Vorschläge unterbreitet werden können. Gehen innert dieser Frist keine neuen Anmeldungen ein, wird die vorgeschlagene Person vom Wahlbüro als in stiller Wahl gewählt erklärt (§ 30a GPR).
Wahlbüro Teufenthal