Information zur Rechnungsstellung von Wasser- und Abwassergebühren
Aktuell erreichen uns zahlreiche Rückmeldungen zur Rechnungsstellung der Wasser- und Abwassergebühren. Wir möchten deshalb die Hintergründe erläutern.
Gemäss § 6 des Finanzierungs- und Erschliessungsreglements, welches seit dem 1. Januar 2025 in Kraft ist, sind die Gebühren für Wasser und Abwasser den jeweiligen Grundeigentümerinnen und Grundeigentümern in Rechnung zu stellen.
Uns ist bewusst, dass die Rechnungen in der Vergangenheit vielfach direkt an die Mieterschaft zugestellt wurden. Diese Praxis entsprach jedoch nicht den Bestimmungen des Reglements.
Per 1. Januar 2026 hat die Gemeinde Teufenthal die Verrechnung der Wasser- und Abwassergebühren übernommen. Als zuständige Stelle sind wir verpflichtet, das geltende Reglement korrekt und für alle Eigentümerinnen und Eigentümer einheitlich anzuwenden.
Die Rechnungen werden deshalb an die jeweilige Grundeigentümerschaft ausgestellt. Eine allfällige Weiterverrechnung an die Mieterschaft erfolgt – sofern mietvertraglich vorgesehen – durch die Eigentümerschaft.
Sollten die Rechnungen in Einzelfällen dennoch nicht an die Grundeigentümerschaft zugestellt werden oder Ihnen Unstimmigkeiten auffallen, bitten wir um eine Mitteilung an die Abteilung Finanzen der Gemeinde Teufenthal per E-Mail an finanzverwaltung@teufenthal.ch oder telefonisch unter 062 768 80 22.
Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis.