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Revision Nutzungsplanung

Gesamtrevision Nutzungsplanung Siedlung und Kulturland

Die zurzeit rechtskräftigen Planungsinstrumente der Allgemeinen Nutzungsplanung stammen aus dem Jahr 1992 (Kulturlandplan, Genehmigung 1994) und 1999 (Zonenplan, Genehmigung 2000). Im Jahr 2005 wurde im Gebiet „Unterem Tannholz“ ein Anteil der Zone für öffentliche Bauten und Anlagen in die Wohn- und Gewerbezone überführt. Seither wurden keine Änderungen an der Zonenplanung oder an der Bau- und Nutzungsordnung mehr vorgenommen. Das Alter der rechtskräftigen Nutzungspläne von über 25 Jahre (Kulturlandplan) beziehungsweise über 15 Jahre (Bauzonenplan und Bau- und Nutzungsordnung) sprechen deutlich für einen Revisionsbedarf der Nutzungsplanung Teufenthal.

Dies gilt namentlich im Hinblick auf die anstehende Neuausrichtung des Industrieareals und dem erhöhten Stellenwert der Siedlungsentwicklung nach innen. Zudem ist die Planung bezüglich diverser zwischenzeitlich aktualisierter Grundlagen des übergeordneten Rechts (kantonaler Richtplan, kantonales Baugesetz, Bauverordnung, Eidg. Raumplanungsgesetz usw.) anzupassen. Das Teufenthal von vor 20 Jahren hat nicht mehr viel mit dem heutigen Teufenthal zu tun. Mit einer kompletten Überarbeitung der Nutzungsplanung legen wir die Entwicklung unseres Dorfes für die nächsten 15 Jahre fest. Auf diesem Hintergrund hat der Gemeinderat beschlossen, die kommunale Nutzungsplanung einer Gesamtrevision zu unterziehen.

Die Gemeindeversammlung vom 8. Juni 2018 bewilligte für die Durchführung der notwendigen Planungsarbeiten einen Brutto-Kredit in der Höhe von CHF 195'000.00. Die Firma Ackermann + Wernli AG, Aarau, wurde mit der Projektbegleitung beauftragt.