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Bezahlung der Steuern - Gesuch um Stundung, Ratenzahlung oder Erlass

Stundung / Ratenzahlung

Ein Stundungsgesuch muss schriftlich bei der Abteilung Finanzen mit folgenden Beilagen eingereicht werden:

  • Mietvertrag
  • Einkommensbelege/Lohnausweise
  • Krankenkassenrechnung
  • Kreditvertrag (falls Kredit)

Trotz der Ratenzahlungen ist nach den bisherigen Zahlungsfristen ein Verzugszins zu entrichten. Der Verzugszins wird nach vollständiger Bezahlung der definitiven Steuern in Rechnung gestellt.


Erlass

Gemäss Aargauischem Steuergesetz können in besonderen Härtefällen offene Steuern, Zinsen, Bussen und Kosten erlassen werden, wenn die Bezahlung der Steuerschuld auf Grund von ausserordentlichen Umständen in einem krassen Missverhältnis zur Leistungsfähigkeit der Schuldnerin oder des Schuldners steht (§ 230 StG).

Das Erlassgesuch ist dem Gemeinderat schriftlich einzureichen.