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Entsorgung / Kehricht

Sammelstelle Werkhof

Dürrenäscherstrasse 6
5723 Teufenthal

Telefon: 062 776 17 46
E-Mail

 

Öffnungszeiten

Wochentag Vormittag Nachmittag
Montag bis Freitag 08.00 - 12.00 Uhr 13.30 - 19.00 Uhr
Samstag 08.00 - 12.00 Uhr

 

 

Kehrichtabfuhren

Hauskehricht

Jeden Dienstag


Grüngut

Jeden zweiten Dienstag gemäss Auflistung

Daten 2023:

Jan Feb Mär Apr Mai Jun Jul Aug Sep Okt Nov Dez
4. 14. 14. 11. 9. 6. 4. 2. 12. 10. 7. 5.
17. 28. 28. 25. 23. 20. 18. 15. 26. 24. 21. 19.
31.             29.        

Verschiebedaten: 4. Januar und 2. August

Daten 2024:

Jan Feb Mär Apr Mai Jun Jul Aug Sep Okt Nov Dez
3. 13. 12. 9. 7. 4. 2. 13. 10. 8. 5. 3.
16. 27. 26. 23. 21. 18. 16. 27. 24. 22. 19. 17.
30.           30.          

Verschiebedaten: 3. Januar

Weihnachtsbäume können bei den Entsorgungen im Januar mitgegeben werden. 

 

Repair-Café

Dreimal pro Jahr finden in den Räumlichkeiten der PC-Pannenhilfe, Industrie Feldmatte 2, und der Sattlerei Bertschi in Teufenthal das Repair Café statt, wo defekte Gegenstände unter Anleitung und Hilfe repariert werden. Weitere Infos finden Sie unter www.repair-cafe.ch.

 

Abfallarten von A bis Z

Aluminium

Für die Entsorgung von Aluminium steht Ihnen die Sammelstelle beim Werkhof während der ordentlichen Öffnungszeiten zur Verfügung.

Dazu gehören: Alu-Folien, Pfannen, Velofelgen
Nicht dazu gehören: Weissblech, übrige Eisenwaren, beschichtetes Alu (Suppenbeutel etc.)


Batterien, Pneus, Leuchtstoffröhren

Batterien, Pneus und Leuchtstoffröhren sind den Verkaufsgeschäften zurückzugeben.


Chemikalien, Farbreste, Lösungsmittel, Säuren, Gifte und ähnliches

Obgenannte Substanzen sind in erster Linie der ursprünglichen Verkaufsstelle zurückzugeben. Wo dies nicht möglich ist, sind sie einer Drogerie oder Apotheke abzuliefern.


Elektronik- und Haushaltsgeräte

Elektronik- und Haushaltsgeräte können beim Recycling-Paradies in Reinach oder allen Verkaufsstellen von Elektronik- oder Haushaltsgeräten abgegeben werden.


Glas

Für die Entsorgung von Glas steht Ihnen die Sammelstelle beim Werkhof während der ordentlichen Öffnungszeiten zur Verfügung.

Dazu gehören: Flaschen, Gläser
Nicht dazu gehören: Verschlüsse, Zapfen, Bleiumrandungen, Fensterglas


Grünabfälle

Grüngut, das heisst Baum- und Grasschnitt, Garten- und Rüstabfälle, keine Speisereste, können in Grüngutcontainern entsorgt oder gebündelt bis 1.5 m und max. 30 kg der Grüngutsammlung mitgegeben werden. Die Grüngutsammlung findet jeden zweiten Dienstag gemäss Entsorgungskalender statt.

Grüngut in Säcken, Kesseln, Körben usw. wird nicht entsorgt.

Grüngut - Info zu gestatteten Behältern

Privaten Anlieferern ist während der Öffnungszeiten ebenfalls die kostenlose Entsorgung bei der Regionalen Kompostieranlage Zinggenacher, Gränichen, möglich. Wichtig: Ausweis mitnehmen! Weitere Informationen: Reg. Kompostieranlage Zinggenacher


Häckseldienst

Unsere Gemeinde bietet keinen eigenen Häckseldienst an. Einwohner, welche auf eigene Kosten einen Häckseldienst beanspruchen wollen, können sich mit Herrn Hansrudolf Müller-Begert, Wannenhof­strasse 12, 5726 Unterkulm, 062 776 19 31, in Verbindung setzen.


Hauskehricht

Der Hauskehricht ist in den offiziell zugelassenen Säcken zu entsorgen. Die Bevölkerung wird gebeten, die Kehrichtsäcke frühestens am Morgen des Abfuhrtages bereitzustellen. 

Es ist untersagt, auf offiziellen Kehrichtsäcken zusätzlich noch Plastikbehälter, Sagex-Stücke etc. zu befestigen. Solche Säcke werden von der mit der Abfuhr beauftragten Firma stehen gelassen.

In den Hauskehricht gehören: Brennbarer Kehricht, soweit nicht kompostierbar, Plastik und Leder.

Die offiziellen Gebührensäcke sind im Volg und beim Elektro Dumont zu folgenden Preisen, inkl. MwSt., erhältlich:

17 Liter 1 Rolle à 10 Säcken CHF 13.60
35 Liter 1 Rolle à 10 Säcken CHF 26.70
60 Liter 1 Rolle à 10 Säcken CHF 45.55
110 Liter 1 Rolle à 10 Säcken CHF 83.35
110 Liter 1 Rolle à 5 Säcken CHF 41.70

Für Kehrichtcontainer können bei den Verkaufsstellen Volg und Elektro Dumont sowie der Gemeindekanzlei Containerplomben zum Preis von CHF 65.00 bezogen werden. Diese legitimieren zur einmaligen Containerleerung. Es sind keine Gebührensäcke notwendig.


Karton

Für die Entsorgung von Karton steht Ihnen die Sammelstelle beim Werkhof während der ordentlichen Öffnungszeiten zur Verfügung.

Dazu gehören: Karton, Wellkarton
Nicht dazu gehören: Beschichtete Papiere (z. Bsp. Milch-/Fruchtsaft-Beutel)


Konservendosen

Für die Entsorgung von Konservendosen steht Ihnen die Sammelstelle beim Werkhof während der ordentlichen Öffnungszeiten zur Verfügung.

Dazu gehören: Dosen aus Weissblech (magnetisch)
Nicht dazu gehören: Aluminium, Spraydosen


Öle

Für die Entsorgung von Ölen steht Ihnen die Sammelstelle beim Werkhof während der ordentlichen Öffnungszeiten zur Verfügung.

Dazu gehören: Motorenöle, Speiseöle
Nicht dazu gehören: Benzin, Petrol, Gifte, Säuren, Laugen


Papier

Es wird keine Papiersammlung mehr durchgeführt. Während des ganzen Jahres steht Ihnen die Papiersammelstelle beim Werkhof während der ordentlichen Öffnungszeiten zur Verfügung.


PET

Für die Entsorgung von PET steht Ihnen die Sammelstelle beim Werkhof während der ordentlichen Öffnungszeiten zur Verfügung.

Dazu gehören: PET-Flaschen
Nicht dazu gehören: Glas, andere Plastik-Behälter


Medikamente und Thermometer

Alte und abgelaufene Medikamente und Thermometer sind einer Apotheke zurückzugeben.


Metall

Für die Entsorgung von Altmetall steht Ihnen die Sammelstelle beim Werkhof während der ordentlichen Öffnungszeiten zur Verfügung.

Dazu gehören: Kochherde, Velos, Kübel, Stangen, Fässer
Nicht dazu gehören: Batterien, Radios, TV-Apparate, Computer, Kühlgeräte


Sperrgut

Sperrige Einzelkehrichtstücke sind mit einer Gebührenmarke zu versehen und der Hauskehricht-Abfuhr mitzugeben. Eine Gebührenmarke legitimiert zur Entsorgung eines Einzelstücks mit den folgenden Massen:

max. 150 x 50 x 50 cm, bis max. 25 kg = 1 Marke
grösser und/oder über 25 kg = 2 Marken

Bezugsorte Sperrgutmarke: Volg, Elektro Dumont, Gemeindekanzlei
Preis: CHF 8.70 pro Marke


Tierkadaver

Kleintierkadaver bis 200 kg können bei der Tierkadaverentsorgungsstelle beim Werkhof abgegeben werden. Tierkadaver dürfen nicht vergraben werden.

Grosstiere über 200 kg sowie mehrere Kleintiere mit insgesamt über 300 kg müssen zwingend durch die vom Kanton beauftragte Entsorgungsfirma direkt ab Hof abgeholt werden. Weitere Informationen finden Sie unter: Veterinärdienst des Kantons Aargau


Reglement

Abfallreglement