bietet Platz für 20-25 Personen
Energieart: Gas
Vermietung durch die Gemeindeverwaltung Teufenthal
Benützungsgebühr
TeufenthalerEinwohner und Vereine Fr. 60.— Auswärts wohnhafte Personen und Vereine Fr. 100.—
Entschädigung Hüttenwart
Entschädigung pro Benützung (zusätzlich
zur Benützungsgebühr zu bezahlen) Fr. 40.—
Beschädigtes Geschirr
Wird den Benützern gemäss den auf der Inventarliste aufgeführten Preisen in Rechnung gestellt.
Kosten bei Nichtbenützung
Bei einer allfälligen Nichtbenützung der Waldhütte infolge Rücktritt des Mieters ist der Gemeinde Teufenthal eine Umtriebsentschädigung in der Höhe von ½ der tatsächlichen Mietgebühr zu entrichten. Bei schwerwie-genden Gründen entscheidet der Gemeinderat über die geschuldete Gebühr.
GEMEINDERAT TEUFENTHAL
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