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Steueramt

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Aufgaben

Das Gemeindesteueramt bereitet die Veranlagungen vor, errechnet die Steuerbeträge und eröffnet die Veranlagungsverfügungen und Einsprache-Entscheide. Es führt das Protokoll der Steuerkommission, das Steuerregister und die notwendigen Kontrollen.

Weitere Dienste des Steueramtes: Allgemeine Auskünfte und Unterstützung beim Ausfüllen der Steuererklärungen von natürlichen Personen (es werden jedoch generell keine Steuererklärungen ausgefüllt); Ausstellen von Steuerregisterauszügen (für Stipendien etc.)

Weitere Informationen rund um das Thema Steuern finden Sie auf der Homepage des Kantonalen Steueramtes www.steuern.ag.ch.

Steuerfüsse

 Steuerfüsse

2011

2012
 Kanton 109 % 109 %
 Gemeinde 118 % 118 %
 reformiert   19 %   19 %
 römisch-katholisch   18 %   18 %
 christ-katholisch   23 %   23 %

 

Das Steuerregister weist per 31.12.2011 folgende Struktur auf:

 Selbständigerwerbende 32
 Landwirte 9
 Unselbständigerwerbende 871
 Sekundär Steuerpflichtige 24

 

Informationen zur Steuererklärung 2012

In den nächsten Tagen wird die Steuererklärung (StE) 2012 zugestellt. Es sind die folgenden Neuerungen zu beachten:

Der Einreichungstermin für die Steuererklärung wird für unselbständig Erwerbende und Rentner auf den 31. März 2013 festgelegt. Bei selbstständig Erwerbenden (inkl. Landwirte) erwarten wir die Steuererklärung bis 30. Juni 2013.

Wir empfehlen Ihnen, die Steuererklärung mit dem PC-Programm EasyTax2011 auszufüllen. Wer das Programm nicht bereits hat, kann die CD-Rom beim Gemeindesteueramt gratis beziehen oder das Programm vom Internet unter www.steuern.ag.ch auf den PC laden.

Weitere Fragen im Zusammenhang mit dem Ausfüllen der Steuererklärung erteilt Ihnen gerne das Steueramt.

Bitte denken Sie daran: je genauer die Steuererklärung ausgefüllt wird und je vollständiger sie samt den Hilfsblättern sowie den erforderlichen Belegen eingereicht wird, umso weniger Anlass besteht für die Steuerbehörden, weitere Abklärungen vorzunehmen. Sie entlasten damit nicht nur uns, sondern auch sich selbst.

Rückerstattung zuviel bezahlter Steuern

Künftig werden allfällig zuviel bezahlte Steuern direkt auf ein Konto ausbezahlt. Zu diesem Zweck werden bei allen Steuerpflichtigen die Kontoangaben erhoben. Wenn bereits ein Bank- oder PC-Konto zur Rückerstattung der Verrechnungssteuer bekannt ist, wird dieses als Vorschlag aufgeführt. Es kann im EasyTax oder in der StE bestätigt oder geändert werden. Sobald eine Kontoverbindung bekannt ist, fällt das bisherige Verfahren mit dem violetten Postscheck (ASR) weg.

Das betreffende Konto wird bereits ab Februar 2013 für die Rückerstattung zuviel bezahlter direkter Bundessteuern verwendet. Bei den kantonalen Steuern wird das neue Rückerstattungsverfahren im Juli 2013 eingeführt.

Fristerstreckung übers Internet

Unter https://www.ag.ch/efristerstreckung oder über die Homepage der Gemeinde können Fristerstreckungen zur Abgabe der StE neu auch übers Internet beantragt werden. Zur Sicherheit und Identifikation wird der persönliche 'Code' benötigt. Dieser ist auf Seite 1 der StE am linken Rand aufgedruckt.  

 

 

Für Jugendliche: Info über Steuern

Unter www.steuern-easy.ch wurde eine Site mit wertvollen Informationen und vielen Tipps zum Thema Steuern aufgeschaltet. Der Inhalt richtet sich im Besonderen an Jugendliche und junge Steuerpflichtige. Reinklicken lohnt sich!

Provisorische Steuerrechnung

Die aktuelle provisorische Steuerrechnung wird in der Regel auf Grund der provisorischen Rechnung des Vorjahres erstellt und allenfalls beim Eingang der Steuererklärung angepasst. Wenn Sie der Meinung sind, dass Ihre provisorische Steuerrechnung wesentlich von den effektiven Verhältnissen abweicht (z.B. infolge Veränderung der Einkommenssituation oder grossem Liegenschaftsunterhalt etc.), können Sie über den Online-Schalter ein entsprechendes Formular herunterladen und damit eine Korrektur des provisorischen Rechnungsbetrages beantragen.

 

 
 

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